4 Resultate
Reglement Öffnungszeiten und Wahrung der Nachtruhe
Benützung öffentliche Räume
Aufführungsbewilligung für Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Materiallieferungen für Anlässe
Bitte reichen Sie die ausgefüllte Bestellung mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung ein.
Hinweise zu den Kosten und Serviceleistungen
- Ihre Materialbestellung ist noch keine Garantie dafür, dass die Materialien tatsächlich geliefert werden können. Die Werkgruppe wird sich mit Ihnen betreffend Verfügbarkeit der Materialien in Verbindung setzen.
- Das Material wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Das Material wird auf Wunsch geliefert und abgeholt. Dieser Service ist kostenlos.
- Das Material muss bei der Rücknahme gereinigt sein. Verunreinigungen, welche durch die Werkgruppe behoben werden müssen, werden dem Veranstalter je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kostensatz des Gemeindepersonals beträgt CHF 60.00/Arbeitsstunde.
-
Das gelieferte Material muss vom Veranstalter selbsständig auf- und abgebaut werden.
- Das Material wird bei der Rücknahme von der Werkgruppe kontrolliert. Schäden oder fehlende Teile werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
- Die Veranstalter sind für die Entsorgung des Abfalls nach dem Anlass selber verantwortlich.
- Wird ein Anlass auf öffentlichen Plätzen oder auf einer Gemeindeliegenschaft durchgeführt, sind die Veranstalter für die Reinigung dieser verantwortlich.